ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DEN ONLINE-KUNDENDIENST

Die folgenden Allgemeinen Bedingungen für den Online-Kundendienst (Servicebedingungen) gelten für Reparatur- und Wartungsanfragen, die online übermittelt werden. Bitte lesen Sie diese Servicebedingungen sorgfältig durch und stellen Sie sicher, dass Sie sie verstanden haben, bevor Sie Ihre Online-Serviceanfrage übermitteln.

  1. Anwendungsbereich
    1. Die vorliegenden Servicebedingungen der Breitling SA gelten für alle autorisierten Breitling-Servicezentren (Breitling-Zentrum) und für alle Reparatur- und Wartungsleistungen (Service), die von ihnen an einer Breitling-Uhr (Produkt) eines Dritten (Kunde) ausgeführt werden.
  2. Serviceanfrage
    1. Die Serviceanfrage kann unmittelbar durch den Kunden erfolgen, indem er das Online-Formular (Serviceanfrage) ausfüllt, das auf der Website von Breitling (www.breitling.com) erhältlich ist.
    2. Nach Übermittlung der Serviceanfrage erhält der Kunde per E-Mail eine Bestätigung seiner Serviceanfrage (Bestätigung).
    3. Ferner erhält der Kunde per E-Mail eine Servicenummer sowie Anmeldedaten, um auf den Status seiner Serviceanfrage online zugreifen zu können (Servicestatus-Konto). Im Servicestatus-Konto, das unter der Adresse https://www.breitling.com/li-de/service/consult/login/ zugänglich ist, sind Angaben zur ungefähren Lieferzeit und weitere Informationen erhältlich.
  3. Verfahren und Zeitrahmen
    1. Der Kunde sendet sein Produkt an das Breitling-Zentrum, welches das Produkt prüfen und für den Service einen Kostenvoranschlag (Kostenvoranschlag) erstellen wird.
    2. Das Breitling-Zentrum beginnt erst nach Eingang der Zustimmung des Kunden und der im Voraus zu leistenden Zahlung für den Service mit dem Service.
    3. Fällt der Service unter die Internationale Garantie oder die Servicegarantie, wird kein Kostenvoranschlag abgegeben, ausgenommen für bestimmte, optionale ästhetische Services. Der Kunde wird über den Beginn des Service informiert.
    4. Das Breitling-Zentrum wird sich darum bemühen, den Service innerhalb eines angemessenen Zeitraums abzuschließen. Bei Terminen, die das Breitling-Zentrum für den Abschluss des Service nennt, handelt es sich jedoch lediglich um ungefähre Angaben; das Breitling-Zentrum haftet nicht für Verluste oder Schäden jedweder Art, die möglicherweise aufgrund einer Nichteinhaltung dieser Termine entstehen.
  4. Übergabe des Produktes
    1. Im Rahmen der E-Mail-Bestätigung erhält der Kunde detaillierte Informationen, wie das Produkt an das Breitling-Zentrum zu senden ist.
    2. Das Produkt kann unter Verwendung der dem Kunden durch das Breitling-Zentrum zur Verfügung gestellten Breitling-Schachtel und -Verpackung, die möglicherweise in einigen Ländern bereits frankiert sind, per Post gesendet werden.
    3. In Ländern, in denen eine frankierte Breitling-Schachtel und -Verpackung nicht verfügbar ist bzw. falls der Kunde die frankierte Schachtel und Verpackung nicht nutzt, trägt der Kunde die mit der Lieferung verbundenen Kosten und Risiken.
  5. Kostenvoranschlag
    1. Nach Erhalt des Produktes sendet das Breitling-Zentrum dem Kunden innerhalb eines angemessenen Zeitraums einen Kostenvoranschlag. Dieser Kostenvoranschlag wird für den Kunden auch in seinem Servicestatus-Konto zugänglich sein.
    2. Der Kostenvoranschlag enthält die Beschreibung des Produktzustands und die Art der zwingenden und der optionalen Reparaturleistungen, wobei gegebenenfalls die zu ersetzenden oder zu reparierenden Produktkomponenten und -teile genannt werden.
    3. Der Kostenvoranschlag bleibt für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab dem Tag seiner Ausstellung gültig und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
    4. Der Kostenvoranschlag ist kostenlos. Die Kosten des Kostenvoranschlags werden dem Kunden nur berechnet, wenn der Kostenvoranschlag abgelehnt oder die Serviceanfrage zurückgezogen und das Produkt ohne Service an den Kunden zurückgesendet wird.
  6. Änderung des Kostenvoranschlags
    1. Falls das Breitling-Zentrum im Rahmen des Service feststellt, dass für die Beibehaltung der Funktionalität, Intaktheit oder Wasserdichtigkeit des Produktes weitere, im Kostenvoranschlag noch nicht berücksichtigte Maßnahmen erforderlich sind, wird das Breitling-Zentrum den Kunden umgehend informieren.
    2. Vor Fortsetzung des Service wird das Breitling-Zentrum dem Kunden einen aktualisierten Kostenvoranschlag senden und den Kunden um seine ausdrückliche Zustimmung bitten.
  7. Annahme des Kostenvoranschlags durch den Kunden
    1. Nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden zum Kostenvoranschlag und vollständiger Zahlung des Betrages durch den Kunden wird das Breitling-Zentrum den Service mit allen angemessen Anstrengungen ausführen.
    2. Der Kunde behält die Möglichkeit, seine Zustimmung auf optionale Serviceleistungen zu erweitern, denen er zunächst nicht zugestimmt hat, sofern diese Zustimmung dem Breitling-Zentrum vor Beginn des Service schriftlich mitgeteilt wird.
  8. Ablehnung des Kostenvoranschlags durch den Kunden
    1. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Kostenvoranschlags oder bei Ablehnung des Kostenvoranschlags durch den Kunden wird das Produkt erst nach Begleichung der Kosten des Kostenvoranschlags im Ausgangszustand, in dem es vom Kunden an das Breitling-Zentrum übergeben wurde, an den Kunden zurückgesendet.

 

  1. Serviceanfrage im Rahmen der Internationalen Garantie
    1. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann der Service von den Bedingungen der Internationalen Garantie von Breitling SA gemäß der Beschreibung unter https://www.breitling.com/li-de/service/international-warranty/ erfasst sein.
    2. Fordert der Kunde das Breitling-Zentrum zur Reparatur des Produktes gemäß den Bedingungen der Internationalen Garantie auf, muss er den erforderlichen Nachweis erbringen, dass der gewünschte Service unter die Bedingungen der Internationalen Garantie fällt. Erbringt der Kunde diesen Nachweis nicht, kann das Breitling-Zentrum dem Kunden den Service genauso in Rechnung stellen wie einen nicht von der Internationalen Garantie erfassten Service.
    3. Ist das Breitling-Zentrum der Auffassung, dass der Service unter die Internationale Garantie fällt und alle Bedingungen erfüllt sind, wird der Kunde darüber und über den bevorstehenden Beginn des Service informiert.
    4. Stellt das Breitling-Zentrum im Rahmen des Service fest, dass ein Ausschlussgrund nach der Internationalen Garantie vorliegt, wird es den Service sofort aussetzen. Vor der Wiederaufnahme jeglicher Serviceleistung wird das Breitling-Zentrum dem Kunden einen Kostenvoranschlag senden und seine ausdrückliche Zustimmung anfordern.
    5. Im Falle der Ablehnung des Kostenvoranschlages durch den Kunden behält sich das Breitling-Zentrum das Recht vor, dem Kunden jeden bis dahin erbrachten Service als angemessenen Ausgleich für das Breitling-Zentrum in Rechnung zu stellen, zusammen mit etwaigen Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags sowie für Verpackung, Transport und Versicherung. Erst nach Begleichung der oben genannten Kosten wird das Produkt in seinem Ausgangszustand, in dem es vom Kunden an das Breitling-Zentrum übergeben wurde, an den Kunden zurückgesendet.
    6. Vorbehalten sind die für die Uhrenmodelle Breitling EMERGENCY geltenden speziellen Regelungen.
  2. Widerrufsrecht
    1. Soweit zutreffend, hat der Kunde gemäß der EU-Richtlinie Nr. 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher das Recht, durch schriftliche Mitteilung an das Breitling-Zentrum innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag seiner Zustimmung zum Kostenvoranschlag diese Zustimmung zu widerrufen und seine Serviceanfrage zu stornieren.
    2. Das Breitling-Zentrum wird erst nach Ablauf dieser 14-Tage-Frist den Service an dem Produkt beginnen, es sei denn, der Kunde hat die sofortige Ausführung des Service während der Widerrufsfrist ausdrücklich verlangt und anerkannt, dass er dadurch das Widerrufsrecht in Bezug auf den Service verliert.
    3. Wünscht der Kunde, dass das Breitling-Zentrum den Service an dem Produkt nach Annahme des Kostenvoranschlags sofort ausführt, muss er dies aktiv anfordern.
    4. Wird eine sofortige Ausführung gewünscht, erkennt der Kunde an, dass er auf sein Widerrufsrecht unwiderruflich verzichtet und den Service, der abgeschlossen wird, nicht mehr stornieren kann.
    5. Nach Ablauf der 14-Tage-Frist kann das Widerrufsrecht nicht mehr ausgeübt werden.
    6. Detaillierte Informationen und Dokumente dazu, wie das Widerrufsrecht auszuüben ist, sind unter dem folgenden Link erhältlich: Datenschutzbestimmungen | Breitling
    7. Im Falle der wirksamen Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden wird das Breitling-Zentrum den für den Service gezahlten Preis erstatten und das Produkt zurücksenden. Jede bis zum Erhalt der Widerrufserklärung durchgeführte Service-Leistung wird dem Kunden zusammen mit etwaigen Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags sowie für Verpackung, Transport und Versicherung als angemessener Ausgleich für das Breitling-Zentrum in Rechnung gestellt.
  3. Preis und Zahlung
    1. Allgemeine Preisempfehlungen für die Service-Leistungen können der Breitling-Website unter (https://www.breitling.com/li-de/service/all-prices/) entnommen werden. Die Preise enthalten gegebenenfalls die Mehrwertsteuer, Porto und Verpackung und sind, soweit zutreffend, lediglich zur Information angegeben.  
    2. Der dem Kunden im Kostenvoranschlag mitgeteilte Preis ist der Gesamtpreis und beinhaltet jeweils alle weiteren Gebühren und Steuern. Für das dem Kunden zur Verfügung stehende Zahlungsmittel wird keine zusätzliche Gebühr berechnet.
    3. Der Preis des Service ist nach Annahme des Kostenvoranschlags und vor Durchführung des Service zu zahlen.
    4. Einzelheiten zur Zahlung und Zahlungsmodalitäten sind im Kostenvoranschlag ausdrücklich angegeben.
    5. Die Zahlung kann mittels Kreditkarte erfolgen. Der Kunde erkennt an, dass Kreditkartenzahlungen durch einen Drittdienstleister oder durch Breitling abgewickelt werden können und sichert zu, dass er zur Nutzung der angegebenen Kreditkartendaten ordnungsgemäß befugt ist.
    6. Das Breitling-Zentrum behält sich das Recht vor, den Service-Preis von Zeit zu Zeit anzupassen.  Nach ausdrücklicher Annahme des Kostenvoranschlags wird das Breitling-Zentrum, vorbehaltlich der in Ziffer 6 beschriebenen besonderen Umstände, den Service nicht zu einem geänderten Preis ausführen.
  4. Einsendung des Produktes
    1. Das Breitling-Zentrum behält sich das Recht vor, das Produkt an die Breitling AG, 2540 Grenchen, Schweiz zu senden, wenn es dies für erforderlich hält, insbesondere zur Erstellung des Kostenvoranschlags, bei Zweifeln hinsichtlich der Echtheit des Produktes sowie bei Unsicherheiten bei der Identifizierung eines Vintage-Produktes.
  5. Servicestandard
    1. Ist das Breitling-Zentrum der Auffassung, das Produkt warten zu können, wird es dies gemäß den Spezifikationen der Breitling AG tun.
    2. Das Breitling-Zentrum entscheidet nach eigenem Ermessen über die Art und Methode des Service, die nach Einschätzung des Breitling-Zentrum geeignet ist, um die volle Funktionalität, Intaktheit und Wasserdichtigkeit des Produktes gemäß den Qualitätsstandards von Breitling zu erreichen.
    3. Wenn Originalkomponenten nicht mehr verfügbar sind oder die Wiederherstellung eines Vintage-Produktes nicht möglich ist, kann das Breitling-Zentrum den Service nicht durchführen. In diesen Fällen wird Breitling nach eigenem Ermessen ein kommerzielles Angebot für ein neues Produkt unterbreiten.
    4. Nimmt der Kunde das Angebot an, wird das Breitling-Zentrum das ursprüngliche Produkt zurücksenden. Zu Zwecken der Nachverfolgung wird das Breitling-Zentrum eine spezielle Kennzeichnung auf dem Produkt bzw. auf Komponenten oder Teilen im Inneren eingravieren.
    5. Vor einem Austausch von Hauptkomponenten oder -teilen von Vintage-Uhren, beispielsweise Glas, Ziffernblatt, Gehäuse oder Unruh, der Auswirkungen auf den Vintage-Charakter der Uhr haben könnte, wird das Breitling-Zentrum die Zustimmung des Kunden einholen.
  6. Austausch von Komponenten und Teilen
    1. Die im Rahmen eines Service ausgetauschten Komponenten und Teile eines Uhrwerks sind im Preis des Service inbegriffen, solange der Austausch der betreffenden Komponenten als für den Service üblich gilt und dem Standard entspricht.
    2. In allen anderen Fällen, insbesondere in Fällen, in denen das Produkt einen Aufprall oder eine sonstige Beschädigung erlitten hat, wodurch bestimmte Komponenten oder Teile vor dem sonst üblichen Austauschzeitpunkt ausgetauscht werden müssen, wird das Breitling-Zentrum dem Kunden einen aktualisierten Kostenvoranschlag senden und um seine ausdrückliche Zustimmung bitten.
    3. Mit Annahme des Kostenvoranschlags stimmt der Kunde zu, dass alle ausgetauschten Komponenten und Teile – ausgenommen Armbänder – zum Tag des Austausches Eigentum des Breitling-Zentrums werden.
  7. Höhere Gewalt
    1. Kann das Breitling-Zentrum trotz angemessener Anstrengungen den Service aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt nicht abschließen, wird die Ausführung des Service in Abhängigkeit von Art und Ausmaß des Ereignisses unterbrochen und verschoben. Höhere Gewalt umfasst ohne Einschränkung Naturereignisse, Konflikte, Streik, Angriffe, unvorhergesehene amtliche Beschränkungen und sonstige Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches des Breitling-Zentrums. Wird der Abschluss eines Service durch ein Ereignis höherer Gewalt über einen fortdauernden Zeitraum von sechs (6) Monaten verzögert oder verhindert, kann der Kunde mit schriftlicher Mitteilung an das Breitling-Zentrum die Rücksendung des Produktes verlangen.
    2. Jeder bis zur Unterbrechung erbrachte Service wird dem Kunden zusammen mit etwaigen Kosten für Verpackung, Transport und Versicherung als angemessener Ausgleich für das Breitling-Zentrum in Rechnung gestellt. Nicht ausgeführte Arbeiten werden dem Kunden nicht berechnet.
  8. Rücksendung des Produktes nach Abschluss des Service
    1. Das Produkt wird in einer geschützten Verpackung an die vom Kunden im Serviceanfrage-Formular angegebene Lieferadresse zurückgesendet. Die Art der Verpackung und des Versands des Produkts wählt das Breitling-Zentrum nach alleinigem Ermessen.
    2. Am Tag des Versands des Produktes erhält der Kunde eine Versandbenachrichtigung per E-Mail.
    3. Falls der Kunde eine Beschädigung der Verpackung feststellt, muss er die Verpackung fotografieren und dem Breitling-Zentrum und dem Transportunternehmen die Beschädigung umgehend, innerhalb von drei (3) Tagen ab dem Tag der Rückgabe des Produktes schriftlich anzeigen.
  9. Verzug bei der Produktabholung
    1. Der Kunde holt das Produkt innerhalb von maximal 5 Jahren nach dem Verfügbarkeitsdatum des Produkts nach dem Service ab. Versäumt er dies, und nach angemessenen und wiederholten Versuchen des Breitling-Zentrums, das Produkt zurückzusenden bzw. den Kunden anhand der von ihm in der Serviceanfrage oder im Service-Statuskonto angegebenen Kontaktdaten zu kontaktieren, gestattet der Kunde dem Breitling-Zentrum ausdrücklich die Entsorgung des Produkts nach seinem eigenen Ermessen.
  10. Servicegarantie
    1. Die folgenden Garantiebestimmungen gelten nicht für den eingeschränkten Service, der aus einem Batteriewechsel und sonstigen speziell angeforderten Serviceleistungen besteht. In Bezug auf die Wasserdichtigkeit oder die ordnungsgemäße Funktion des Produktes ist eine Garantie für diese Serviceleistungen ausdrücklich ausgeschlossen.
    2. Für jede im Rahmen des Service ausgeführte Leistung gilt eine Servicegarantie von einem (1) Jahr ab dem auf der Rechnung angegebenen Tag des Service.
    3. Der Kunde hat das Produkt innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Erhalt des Produktes nach Abschluss des Service sorgfältig zu untersuchen und dem Breitling-Zentrum unverzüglich alle offensichtlichen, unmittelbar erkennbaren Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt das Produkt als vom Kunden in ordnungsgemäßem Zustand entgegengenommen, und das Breitling-Zentrum wird von sämtlichen Ansprüchen und jedweder Haftung frei, es sei denn, diese beziehen sich auf einen nicht unmittelbar erkennbaren Mangel. Dies gilt vorbehaltlich jeder längeren Frist, die nach dem anwendbaren lokalen Recht gegebenenfalls vorgesehen ist.
    4. Von der Servicegarantie ist Folgendes nicht erfasst: Verschleiß durch normale Verwendung und Alterung des Produktes, Diebstahl, Verlust, Beschädigung durch Naturkatastrophen, Beschädigung durch Unfälle wie Schläge, Stöße, Quetschung, Beschädigung durch falsche Handhabung oder unsachgemäße Verwendung, Beschädigung durch Abänderung des Produkts durch eine andere Partei als ein autorisiertes Breitling-Zentrum.
    5. Die Servicegarantie wird zusätzlich zu sonstigen Rechten und Ansprüchen gewährt, die Ihnen möglicherweise aufgrund der jeweiligen nationalen gesetzlichen Bestimmungen zustehen und schränkt diese nicht ein.
    6. Die Servicegarantie ist unabhängig von der bei Ihrem Kauf gewährten Internationalen Garantie von Breitling und berührt diese nicht.
  11. Produktfälschungen
    1. Stellt sich bei der ersten Untersuchung des ausgehändigten und anvertrauten Produktes heraus, dass eine Komponente oder ein Teil oder mehrere Komponenten oder Teile des Produktes gefälscht sind, behält sich Breitling das Recht vor, die Erbringung jeglicher Service-Leistung an dem Produkt abzulehnen, und informiert den Kunden entsprechend.
    2. Stellt sich bei der ersten Untersuchung des Produkts heraus, dass das Produkt oder ein Teil oder eine Komponente des Produkts gefälscht ist, kann das Breitling-Zentrum eine genaue Untersuchung des gefälschten Produktes einleiten und zu dessen Ursprung und Vermarktungsweg Ermittlungen aufnehmen. Das Breitling-Zentrum kann hierzu die Unterstützung des Kunden anfordern, der sich zur Zusammenarbeit verpflichtet, und um sachdienliche Informationen bitten.
    3. Mit Übergabe des Produktes an die Breitling-Verkaufsstelle oder das Breitling-Zentrum verpflichtet sich der Kunde ausdrücklich, das Produkt dem Breitling-Zentrum kostenlos zur Vernichtung abzutreten, falls die Untersuchung des Produktes ergibt, dass es sich bei dem Produkt um eine Fälschung handelt oder dass es wesentliche gefälschte Komponenten oder Teile enthält.
    4. Bei unwesentlichen gefälschten Komponenten oder Teilen kann das Breitling-Zentrum dem Kunden nach eigenem Ermessen den Austausch dieser Komponenten oder Teile vorschlagen. Dem Kunden wird ein Kostenvoranschlag zwecks Zustimmung zugesendet. Bei Ablehnung des Kostenvoranschlags behält sich das Breitling-Zentrum das Recht vor, die Erbringung jeglicher Service-Leistungen an dem Produkt abzulehnen.
    5. Das Breitling-Zentrum wird dem Kunden auf Aufforderung ein Dokument zukommen lassen, mit dem bestätigt wird, dass es sich bei dem Produkt um eine Fälschung handelt, und den Kunden unterstützen, falls dieser sich zur Einleitung rechtlicher Schritte gegen den Verkäufer entschließt.
  12. Modifizierte Produkte
    1. Wenn ein Produkt Originalkomponenten oder -teile aufweist, deren Erscheinungsbild oder Funktionalität modifiziert wurde, oder Komponenten oder Teile, die nicht Originalkomponenten oder -teile sind, behält sich das Breitling-Zentrum das Recht vor, den Service an dem modifizierten Produkt nach eigenem Ermessen abzulehnen.
    2. Das Breitling-Zentrum kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob es den Service an einem modifizierten Produkt erbringt. Das Breitling-Zentrum wird dem Kunden einen Kostenvoranschlag vorlegen, der den Aufwand und die Komponenten berücksichtigt, der erforderlich ist bzw. die erforderlich sind, um das ursprüngliche Erscheinungsbild und die ursprüngliche Funktionalität des Produktes wiederherzustellen.
  13. Gestohlene Produkte
    1. Wurde das Produkt zuvor als gestohlen gemeldet und ist es in der Breitling-Datenbank als gestohlen verzeichnet, behält sich das Breitling-Zentrum das Recht vor, die zuständigen Behörden zu informieren. Der Kunde willigt ein, dass das Breitling-Zentrum den Behörden die Kontaktdaten des Kunden auf Aufforderung oder nach eigenem Ermessen mitteilen darf.
    2. Das Breitling-Zentrum wird den Service an dem gestohlenen Produkt nicht fortsetzen, solange der Eigentümer nicht festgestellt ist.
    3. Das Breitling-Zentrum wird das Produkt verwahren, bis der Eigentümer festgestellt ist. Die Feststellung des rechtlichen Eigentümers des Produktes obliegt allein den Behörden. Das Breitling-Zentrum kann das Produkt auf Aufforderung an die Ermittlungsbehörde übergeben.
  14. Schutz personenbezogener Daten
    1. Ihre personenbezogenen Daten werden gemäß unserer Datenschutzrichtlinie (Datenschutzbestimmungen | Breitling) erhoben, verarbeitet und genutzt.
  15. Haftung
    1. Durch die Bestimmungen dieser Servicebedingungen wird die Haftung des Breitling-Zentrums für Verletzungen des Lebens oder der Gesundheit, die durch Fahrlässigkeit, Betrug oder Falschdarstellung durch das Breitling-Zentrum verursacht werden, weder eingeschränkt noch ausgeschlossen.
    2. Das Breitling-Zentrum übernimmt gegenüber dem Kunden keine Haftung gleich welcher Art, gleich ob aus Vertrag oder unerlaubter Handlung (Fahrlässigkeit eingeschlossen) oder aufgrund einer Verletzung gesetzlicher Pflichten oder aus einem sonstigen Grund, für einen entgangenen Gewinn oder für unvorhersehbare mittelbare Verluste oder Schäden, die aufgrund oder in Zusammenhang mit diesen Servicebedingungen entstehen.
    3. Die Gesamthaftung des Breitling-Zentrums gegenüber dem Kunden in Bezug auf alle sonstigen Schäden aus oder in Zusammenhang mit diesen Servicebedingungen ist auf die Höhe des zum jeweiligen Zeitpunkt empfohlenen Einzelhandelspreises eines Ersatzes für das Produkt beschränkt. Wird eine mit dem Produkt identische Uhr von Breitling nicht mehr hergestellt oder verkauft, ist die Haftung des Breitling-Zentrums auf die Höhe des zum jeweiligen Zeitpunkt empfohlenen Einzelhandelspreis des gleichwertigen Modells im aktuellen Sortiment beschränkt, das dem Produkt am nächsten kommt. In diesen Fällen behält sich das Breitling-Zentrum das Recht vor, den Haftungsanspruch zu erfüllen, indem es dem Kunden nach eigenem Ermessen einen Ersatz für das Produkt oder ein gleichwertiges, dem Produkt am nächsten kommendes Modell liefert.
  16. Sonstige Bestimmungen
    1. Das Breitling-Zentrum kann seine Rechte und Pflichten aus diesen Servicebedingungen auf eine andere Organisation übertragen, dies berührt jedoch nicht die Rechte des Kunden oder die Pflichten des Breitling-Zentrums gemäß diesen Servicebedingungen. Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus diesen Servicebedingungen nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Breitling-Zentrums auf eine andere Person übertragen.
    2. Diese Servicebedingungen bilden zusammen mit der Serviceanfrage und dem Kostenvoranschlag die gesamte Vereinbarung zwischen dem Breitling-Zentrum und dem Kunden in Bezug auf den Service und treten an die Stelle aller früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Erklärungen oder Abreden zwischen dem Breitling-Zentrum und dem Kunden. Die Vertragsparteien bestätigen, dass sie die Vereinbarung nicht aufgrund einer Erklärung oder Verpflichtung geschlossen haben, die nicht ausdrücklich in die Serviceanfrage, in den Kostenvoranschlag oder in diese Servicebedingungen aufgenommen wurde.
    3. Ist eine Bestimmung dieser Servicebedingungen unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar, gilt sie als in dem für ihre Wirksamkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit erforderlichen Mindestumfang geändert. Ist eine solche Änderung nicht möglich, gilt die betreffende Bestimmung als gestrichen. Die Änderung oder Streichung einer Bestimmung nach dieser Ziffer berührt nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Servicebedingungen.
    4. Das Breitling-Zentrum behält sich vor, diese Servicebedingungen von Zeit zu ändern. Änderungen dieser Servicebedingungen erfolgen schriftlich. Der Kunde stimmt zu, dass für die Erbringung des Service die zum Zeitpunkt des Eingangs seiner Serviceanfrage beim Breitling-Zentrum gültigen Servicebedingungen gelten.
  17. Anwendbares Recht
    1. Diese Servicebedingungen und die Beziehung zwischen dem Breitling-Zentrum und dem Kunden und ihre Auslegung unterliegen dem Recht des Landes, in dem sich der Sitz des für den Service zuständigen Breitling-Zentrums befindet, unter Ausschluss der Kollisionsnormen, vorausgesetzt, dass diese Rechtswahl nicht nach dem nationalen Recht am Wohnsitz des Kunden ausgeschlossen ist.
    2. Der dem Kunden nach zwingenden, für ihn möglicherweise günstigeren Vorschriften des an seinem Wohnsitz geltenden Rechtes zur Verfügung stehende Rechtsschutz wird hierdurch nicht berührt.
  18. Gerichtsstand
    1. Für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen Servicebedingungen, darin eingeschlossen etwaige Fragen zur Auslegung, zum Bestehen oder zur Gültigkeit dieser Servicebedingungen, sind die zuständigen Gerichte am Sitz des für den Service zuständigen Breitling-Zentrums ausschließlich zuständig. Der dem Kunden nach zwingenden und nicht vertraglich abdingbaren Vorschriften des anwendbaren Rechtes zur Verfügung stehende Rechtsschutz wird hierdurch nicht berührt.

Stand:  Dezember 2023