Membership Benefit
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VORTEIL DER MITGLIEDSCHAFT IM BREITLING SOCIAL CLUB FÜR TEILNAHMEBERECHTIGTE UHREN – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die «Allgemeinen Geschäftsbedingungen») beschreiben den Vorteil einer Breitling Social Club-Mitgliedschaft, der beim Kauf bestimmter Breitling-Uhren oder Produkte, die Breitling als berechtigt bezeichnet («berechtigte Uhren»), enthalten ist. Die spezifischen berechtigten Uhren und die Mitgliedschaftsdauer und die Mitgliedschaftsvorteile werden separat von Breitling kommuniziert, sei es in Produktbeschreibungen, Werbematerialien oder auf breitling.com, oder auf andere Weise. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle solchen Mitgliedschaftsvorteile.

1. BERECHTIGUNG

1.1 Um die Vorteile einer Clubmitgliedschaft in Anspruch nehmen zu können, muss eine Person, die eine teilnahmeberechtigte Uhr kauft (ein «Kunde»), folgende Voraussetzungen erfüllen:

(a) Eine neue qualifizierte Uhr (online oder offline) bei einem verbundenen Unternehmen von Breitling oder einem autorisierten Breitling-Händler kaufen;

(b) mindestens 21 Jahre alt sein; und

(c) alle zusätzlichen Berechtigungsvoraussetzungen, die für diese berechtigte Uhr angegeben sind, erfüllen.

1.2 Der «Breitling Social Club» oder «Club» bezeichnet den privaten Mitgliederclub, den Breitling oder ein verbundenes Unternehmen betreibt oder zu eröffnen plant, einschliesslich des Clubs in Williamsburg, Brooklyn, New York, USA, und jeden anderen Social Club, den Breitling in dieselbe Gruppe von Social Clubs aufnehmen kann.

2. VORTEIL DER CLUBMITGLIEDSCHAFT

2.1 Der Kauf einer teilnahmeberechtigten Uhr berechtigt den ursprünglichen Käufer dazu, eine persönliche, nicht übertragbare Clubmitgliedschaft für die für diese teilnahmeberechtigte Uhr angegebene Dauer (die je nach Fall ein Jahr, mehrere Jahre oder lebenslang sein kann) angeboten zu bekommen, nur wenn und sobald der Club eröffnet wird und sofern der ursprüngliche Käufer alle geltenden Bedingungen, Regeln und Richtlinien der Clubmitgliedschaft akzeptiert. Eine «lebenslange» Mitgliedschaft, sofern angeboten, bedeutet die natürliche Lebenszeit des ursprünglichen Käufers und bedeutet nicht unbegrenzte Dauer.

2.2 Je nach berechtigter Uhr kann die Clubmitgliedschaft Zugang zu allen Clubstandorten weltweit gewähren oder auf bestimmte Clubstandorte beschränkt sein, wie in den jeweiligen Werbematerialien oder auf breitling.com mitgeteilt.

3. GERINGE OBLIGATORISCHE ANMELDEGEBÜHR

3.1 Je nach Standort des Clubs und den geltenden Bestimmungen kann eine geringe obligatorische Anmeldegebühr erforderlich sein, um die Clubmitgliedschaft zu aktivieren oder aufrechtzuerhalten. Die jeweilige Gebührenhöhe und die Zahlungsbedingungen werden von Breitling vor der Aktivierung der Mitgliedschaft mitgeteilt. Diese Gebühr ist unabhängig vom Kaufpreis der berechtigten Uhr und ist nach erfolgter Zahlung nicht erstattungsfähig. 

4. AKTIVIERUNG DER CLUBMITGLIEDSCHAFT

4.1 Die Aktivierung der Mitgliedschaft ist möglicherweise nicht unmittelbar nach dem Kauf einer qualifizierten Uhr verfügbar und wird eventuell erst zwischen dem Kaufdatum und dem Eröffnungsdatum des jeweiligen Clubs verfügbar sein.

4.2 Um die angebotene Clubmitgliedschaft anzunehmen und zu aktivieren, muss der Erstkäufer die von Breitling mitgeteilten Registrierungs- und Verifizierungsschritte abschliessen, die unter anderem Folgendes umfassen können:

(a) Erstellung oder Nutzung eines digitalen Breitling-Kontos («Breitling-Konto») oder eines anderen von Breitling angegebenen Kontos oder einer Plattform;

(b) Registrierung der qualifizierten Uhr;

(c) Vorlage eines Identitätsnachweises, der vollständigen Anschrift und Kontaktdaten, eines Kaufbelegs und aller weiteren nach vernünftigem Ermessen erforderlichen Informationen; und

(d) Akzeptieren aller jeweils geltenden Clubmmitgliedschaftsbedingungen, -regeln und -richtlinien.

4.3 Breitling kann Aktivierungsanweisungen über das Breitling Konto des Käufers, per E-Mail, auf breitling.com, oder auf andere angemessene Weise mitteilen. Vor der Eröffnung des Clubs und dem erfolgreichen Abschluss der Aktivierungsanforderungen sind weder eine Clubmitgliedschaft noch Clubvorteile verfügbar.

5. BESCHRÄNKUNG DER VORTEILE

5.1 Der Mitgliedschaftsvorteil gilt persönlich für den Erstkäufer. Er ist nicht übertragbar, abtretbar oder verpfändbar und geht bei einem Verkauf, einer Schenkung, einer Erbschaft oder einer sonstigen Übertragung nicht mit der berechtigten Uhr über.

5.2 Der Mitgliedschaftsvorteil ist nicht gegen Bargeld oder eine Gutschrift einlösbar und kann nicht mit anderen Angeboten oder Aktionen kombiniert werden.

5.3 Soweit nach geltendem Recht im grösstmöglichen Umfang zulässig, wird der Mitgliedschaftsvorteil nicht gewährt bzw. erlischt dieser gegebenenfalls, falls der entsprechende Club nicht eröffnet wird, schliesst oder Breitling aus Gründen ausserhalb seiner Kontrolle nicht in der Lage ist, den Käufer als Clubmitglied aufzunehmen. In jedem solchen Fall wird weder eine Entschädigung, Rückerstattung, Preisminderung, Gutschrift, Ersatzleistung, ein alternatives Angebot noch eine sonstige Abhilfe geschuldet oder zur Verfügung gestellt.

5.4 Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schränkt zwingende Verbraucherrechte ein oder verzichtet auf diese.

6. ÄNDERUNGEN UND WIDERRUF

6.1 Vorbehaltlich zwingenden Rechts kann Breitling diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern oder den Mitgliedschaftsvorteil für zukünftige Käufe ändern oder zurückziehen. Solche Änderungen wirken sich nicht auf berechtigte Uhren aus, die bereits vor Inkrafttreten der Änderung gekauft wurden.

7. DATENSCHUTZ

7.1 Personenbezogene Daten, die für die Anspruchsberechtigung, Registrierung, Überprüfung, Kommunikation oder Aktivierung verarbeitet werden, werden gemäss der Datenschutzrichtlinie von Breitling, verfügbar unter www.breitling.com, oder der Datenschutzrichtlinie des jeweiligen autorisierten Händlers sowie den geltenden Datenschutzgesetzen behandelt.

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

8.1 Soweit nach geltendem Recht maximal zulässig, übersteigt die Gesamthaftung von Breitling im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschliesslich Fahrlässigkeit) oder aus sonstigen Gründen, nicht den Preis der gekauften qualifizierten Uhr. Breitling haftet nicht für indirekte Schäden, Neben-, Sonder- oder Folgeschäden sowie Strafschadenersatz, einschliesslich entgangenen Gewinns oder erwarteter Einsparungen. Breitling haftet gegenüber Kunden nicht für Änderungen der Mitgliedschaftsvorteile oder die Nichtverfügbarkeit der Club-Mitgliedschaft oder sonstiger Vorteile. Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schliesst die Haftung für Tod oder Personenschäden, vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit, Betrug oder sonstige Haftung aus oder beschränkt diese, soweit diese nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.

9. GELTENDES RECHT UND ZWINGENDER VERBRAUCHERSCHUTZ

9.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem materiellen Recht der Schweiz unter Ausschluss der Grundsätze des Kollisionsrechts.

9.2 Für alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen, sind die Gerichte des Kantons Solothurn, Schweiz, zuständig.

9.3 Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entzieht einem Verbraucher den Schutz, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.

9.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde für ungültig, rechtswidrig oder undurchsetzbar befunden werden, wird diese Bestimmung auf das erforderliche Mindestmass beschränkt oder abgetrennt, und die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

10. KONTAKT

10.1 Fragen zum Mitgliedschaftsvorteil können an Breitling Estate, Inc., 96-98 North 6th Street, Brooklyn, NY 11249, USA oder [email protected] gerichtet werden.