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Internationale Herstellergarantie
Für Ihre Breitling Uhr bzw. Ihren Chronographen besteht bei Fabrikationsfehlern eine Gewährleistung gemäss den folgenden Bedingungen („Internationale Herstellergarantie“), und den Abschnitt „Internationale Garantie“ in den Allgemeinen Verkaufsbedingungen, die ab dem Kaufdatum der Uhr gilt („Garantiezeitraum“).
Einzelheiten zu den Bedingungen der zusätzlichen verlängerten Garantie von Breitling finden Sie in unseren AGB.
Breitling Uhrwerke
Uhren, die nicht mit einem mechanischen Manufaktur-Uhrwerk von Breitling ausgestattet sind, unterliegen der Breitling Internationalen Garantie für einen Zeitraum von 2 (zwei) Jahren («Breitling Internationale Garantie») ab dem Kaufdatum der Uhr («Garantiefrist») gemäss diesen Bedingungen.
MECHANISCHE BREITLING MANUFAKTURUHRWERKE
Uhren, die mit einem mechanischen Breitling-Manufakturuhrwerk ausgestattet sind, sind durch die Breitling Internationale Herstellergarantie für einen Zeitraum von 5 (fünf) Jahren ab dem Kaufdatum der Uhr abgedeckt («Breitling Internationale Herstellergarantie für Manufakturuhrwerke»). Die Breitling Internationale Herstellergarantie für Manufakturuhrwerke deckt alle Herstellungsfehler der mechanischen Breitling-Manufakturwerke ab.


WIE ERKENNE ICH, OB MEINE UHR EIN MECHANISCHES BREITLING MANUFAKTURWERK HAT?
Überprüfen Sie die Modellbezeichnung auf dem Gehäuseboden Ihrer Uhr.
Wenn der zweite Buchstabe ein B ist und die beiden folgenden Ziffern zwischen 01 und 35 liegen (B01 bis B35), verfügt Ihre Uhr über ein mechanisches Breitling Manufakturwerk.
Aktivierung der Garantie und Informationen
Nach Aktivierung der Internationalen Herstellergarantie können Sie auf folgende Informationen zugreifen, indem Sie den QR-Code auf Ihrer Garantiekarte mit Ihrem Smartphone scannen und/oder die Informationen bei einem offiziellen Breitling Händler oder einer Breitling Boutique abrufen:
Modellbezeichnung
Modellreferenz
Seriennummer
Datum der Aktivierung der Herstellergarantie
Gültigkeitsdauer der internationalen Herstellergarantie
Voraussetzung für die Gültigkeit der Garantie innerhalb der Garantiefrist ist, dass eventuell notwendige Service- oder Reparaturarbeiten an Ihrer Breitling Uhr oder Ihrem Chronographen von einem autorisierten Breitling Servicecenter durchgeführt wurden.


DIE BREITLING INTERNATIONALE GARANTIE UND DIE BREITLING INTERNATIONALE HERSTELLERGARANTIE FÜR MANUFAKTURUHRWERKE DECKEN FOLGENDES NICHT AB (NACHFOLGEND «AUSNAHMEN» GENANNT):
Diebstahl, Verlust, höhere Gewalt, Naturkatastrophen und Unfälle (Aufprall, Stoß oder Quetschung usw.).
Schäden durch unsachgemässe Handhabung oder unsachgemässe Nutzung.
Schäden, die durch Manipulationen an der Uhr durch eine andere Person als ein autorisiertes Breitling-Servicecenter verursacht wurden.
Bänder ausser Metallarmbändern.
Normale Abnutzung und Alterung der Uhr und/oder des Metallarmbands und der Schliesse.
Jeder routinemässige Service, der gemäss dem empfohlenen Serviceplan für Ihre Breitling-Uhr durchgeführt wird.
Anträge zur Reparatur einer Uhr, deren Garantie nicht aktiviert wurde.
HINWEIS: Die Breitling International Garantie und die Breitling International Uhrwerkgarantie beeinträchtigen in keiner Weise die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers, die ihm nach dem Recht des Landes, in dem das Produkt gekauft wurde, zustehen.
Garantieverlängerung
Als zusätzlichen Service bietet Breitling registrierten Kunden die Möglichkeit, auf www.breitling.com eine Verlängerung der Internationalen Herstellergarantie und/oder der Internationalen Herstellergarantie für Manufakturuhrwerke („Garantieverlängerung”) zu erwerben, die Fabrikationsfehler bei Ihrer Breitling Uhr bzw. Ihrem Chronographen gemäß den nachstehenden Bedingungen für eine zusätzliche Zeitspanne abdeckt, und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Zusatzleistungen. Bitte lesen Sie beide Dokumente durch, bevor Sie die Breitling-Garantieverlängerung erwerben, um die Abdeckung, die Bedingungen und alle Ausnahmen vollständig zu verstehen.
Breitling Uhrwerke
340 EUR
MwSt. inkl.
340 EUR
Bei Uhren, die mit einem anderen Uhrwerk als einem mechanischen Manufakturwerk von Breitling ausgestattet sind, wird die Breitling Internationale Garantie um eine zusätzliche Garantiezeit von 2 (zwei) Jahren verlängert («Erweiterte Breitling Internationale Garantie»).
MECHANISCHE BREITLING MANUFAKTURUHRWERKE
340 EUR
MwSt. inkl.
340 EUR
Für Uhren, die mit einem mechanischen Manufakturuhrwerk von Breitling ausgestattet sind, wird die Breitling Internationale Herstellergarantie für Manufakturuhrwerke um eine zusätzliche Garantiezeit von 3 (drei) Jahren verlängert («Erweiterte Breitling Internationale Herstellergarantie für Manufakturuhrwerke»).
Die Erweiterte Internationale Garantie von Breitling deckt jegliche Herstellungsdefekte für die mechanischen Uhrwerk-Produkte von Breitling ab.
Die Garantieverlängerung gilt ab dem Tag nach Ablauf der Internationalen Herstellergarantie und/oder der Internationalen Herstellergarantie für Manufakturuhrwerke.
Die Garantieverlängerung ist ein zusätzlicher Service, den Sie nur für eine Breitling Uhr und/oder einen Breitling Chronographen mit gültiger Internationaler Herstellergarantie und/oder Internationaler Herstellergarantie für Manufakturuhrwerke erwerben können.
Die Garantieverlängerung gilt nur einmal; sie kann nicht mit einer zweiten Garantieverlängerung für dieselbe Uhr und/oder denselben Chronographen kombiniert werden.
Voraussetzung für die Gültigkeit der Verlängerten Garantie innerhalb des verlängerten Garantiezeitraums ist, dass eventuell notwendige Service- oder Reparaturarbeiten an Ihrer Breitling Uhr bzw. Ihrem Chronographen von einem autorisierten Breitling Servicecenter durchgeführt wurden.
Für die Garantieverlängerung gelten dieselben Ausnahmen wie für die Internationale Herstellergarantie und/oder die Internationale Herstellergarantie für Manufakturuhrwerke.
SERVICEGARANTIE
Alle von einem zertifizierten Breitling-Servicezentrum durchgeführten Interventionen, sowie ausgetauschte Teile, sind durch die gesetzlich vorgeschriebene Garantie abgedeckt, die laut dem nationalen Recht des Landes gilt, in dem die Wartung durchgeführt wird („Reparaturgarantie”).
Die im Rahmen der Reparaturgarantie durchgeführten Arbeiten und die jeweilige Garantiezeit sind auf der Rechnung und/oder dem Lieferschein angegeben.
Für die Reparaturgarantie gelten die gleichen Ausnahmen wie für die internationale Breitling-Garantie, sofern sie nicht im Widerspruch zur geltenden gesetzlichen Garantie stehen.




