GARANTIEERWEITERUNG VON BREITLING - ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Bedingungen der kostenlosen Garantieverlängerung von Breitling ("kostenlose Garantieverlängerung") und stellen einen Vertrag zwischen Ihnen, dem Kunden, und Breitling (wie nachstehend definiert) dar. Die Leistungen der kostenlosen Garantieverlängerung gelten zusätzlich zu den Leistungen der Standard-Herstellergarantie von Breitling ("Breitling International Warranty") und beeinträchtigen nicht Ihre gesetzlichen Rechte nach geltendem Verbraucherrecht, die unverändert bleiben.
Nach Abschluss des Registrierungsprozesses für Ihre kostenlose Garantieverlängerung, wie in diesen Bedinungen beschrieben, erkennen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an und erklären sich mit ihrer Verbindlichkeit einverstanden.
INFORMATIONEN ÜBER UNS
Die kostenlose Garantieverlängerung wird von Breitling SA gewährt, einem in der Schweiz unter der Registernummer CHE-102.177.526 eingetragenen Unternehmen mit Hauptsitz an der Léon Breitling-Strasse 2, 2540 Grenchen, Schweiz. Alternativ kann die Garantieverlängerung von der jeweiligen Stelle gewährt werden, mit der Sie den Kaufvertrag für Ihre Breitling-Uhr abgeschlossen haben, wie auf Ihrer Rechnung, Quittung oder Auftragsbestätigung per E-Mail angegeben (im Folgenden als "Breitling" bezeichnet).
Für Anfragen können Sie uns per E-Mail unter info@breitling.com oder per Post unter der oben genannten Adresse erreichen.BREITLING GARANTIEERWEITERUNG
Die kostenlose Garantieverlängerung ist eine unentgeltlich angebotene kommerzielle Garantie von Breitling, die Fabrikationsfehler an Breitling-Uhren gemäss den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen und Einschränkungen abdeckt. Sie erweitert die von der Breitling International Warranty gewährte Deckung und ist nur in bestimmten Ländern verfügbar. Bitte prüfen Sie in Anhang 1, ob Ihr Land abgedeckt ist. Breitling behält sich das Recht vor, diese Liste jederzeit zu aktualisieren.
Die kostenlose Garantieverlängerung bietet eine zusätzliche Garantieabdeckung ohne Mehrkosten. Breitling behält sich jedoch das Recht vor, dieses Angebot jederzeit zu ändern oder zurückzuziehen. Diese kostenlose Garantieverlängerung ist nicht unbegrenzt verfügbar und kann nach Ermessen von Breitling eingestellt werden. Bereits aktivierte und bestätigte Garantien bleiben jedoch bis zu ihrem ursprünglichen vorhergesehenen Ablaufdatum gültig und werden durch solche Änderungen nicht beeinträchtigt.
Die kostenlose Garantieverlängerung wird zusätzlich zu allen vertraglichen, gesetzlichen oder gewohnheitsrechtlichen Garantien gewährt, auf die Sie nach geltendem Recht Anspruch haben. Diese Rechte, einschliesslich Ihrer gesetzlichen Ansprüche gemäss den geltenden Verbraucherschutzgesetzen, bleiben von der kostenlosen Garantieverlängerung unberührt.WIE AKTIVIERE ICH MEINE KOSTENLOSE GARANTIEVERLÄNGERUNG?
Um sich für unsere kostenlose Garantieverlängerung zu qualifizieren, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Kaufen Sie eine neue, originale Breitling-Uhr, und zwar über eine der folgenden Bezugsquellen: (i) die offizielle Breitling-Website; (ii) den telefonischen Breitling Concierge Service; oder (iii) in einer offiziellen Breitling-Boutique, einem autorisierten Grosshandelspartner oder einer Breitling-Verkaufsstelle (eine Übersicht finden Sie hier: https://store.breitling.com/). Diese kostenlose Garantieverlängerung gilt nicht für gebrauchte oder generalüberholte Breitling-Uhren
- Registrieren (aktivieren) Sie Ihre neue Breitling-Uhr im Bereich "Mein Konto" auf der Breitling-Website und vergewissern Sie sich, dass sie zum Zeitpunkt der Registrierung noch durch eine gültige internationale Breitling-Garantie gedeckt ist; und
- Abonnieren Sie den Breitling-Newsletter und halten Sie das Abonnement während der gesamten Garantiezeit aufrecht, um die kostenlose Garantieverlängerung in Anspruch nehmen zu können.
Sobald Breitling bestätigt hat, dass alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird die kostenlose Garantieverlängerung aktiviert. Breitling behält sich das Recht vor, Ihre Registrierung und Anspruchsberechtigung jederzeit zu überprüfen. Sollten die Bedingungen nicht erfüllt sein, ist Breitling berechtigt, Ihre Registrierung abzulehnen und/oder alle damit verbundenen Garantieansprüche zurückzuweisen.WANN BEGINNT DIE KOSTENLOSE GARANTIEVERLÄNGERUNG UND WIE LANGE DAUERT SIE?
Bei erfolgreicher Aktivierung tritt die kostenlose Garantieverlängerung am Tag nach Ablauf der internationalen Breitling-Garantie für Ihre Breitling-Uhr in Kraft. Auch wenn die Garantieverlängerung bereits zuvor aktiviert wird, beginnt ihre Laufzeit erst mit dem Ende der regulären Garantiezeit der internationalen Breitling Garantie.
Dauer der kostenlosen Garantieverlängerung:
-Mechanisches Manufaktur-Breitlingwerk: Ist Ihre Breitling-Uhr mit einem mechanischen Manufakturwerk von Breitling ausgestattet (erkennbar an Kalibern mit der Bezeichnung „B“ gefolgt von einer zweistelligen Zahl zwischen 01 und 35, z. B. B01 bis B35), verlängert sich die internationale Breitling-Garantie um zusätzliche 3 Jahre.
-Andere Uhrwerke: Für Breitling-Uhren mit einem anderen Uhrwerk verlängert sich die internationale Breitling-Garantie um weitere 2 Jahre.
Damit Ihre kostenlose Garantieverlängerung gültig bleibt, muss alle zwei Jahre ab dem Kaufdatum eine Wasserdichtigkeitsprüfung durchgeführt werden. Diese Prüfung ist kostenlos und muss in einem autorisierten Breitling Service Center erfolgen. Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter info@breitling.com. Weitere Informationen über die kostenlose Garantieverlängerung finden Sie auf der Breitling-Website im Bereich "Mein Konto".WAS IST NICHT DURCH DIE KOSTENLOSE GARANTIEVERLÄNGERUNG ABGEDECKT?
Die kostenlose Garantieverlängerung deckt folgende Fälle nicht ab:
- Diebstahl, Verlust, höhere Gewalt oder Naturkatastrophen;
- Unbeabsichtigte Schäden, z.B. durch Schläge, Stösse oder Quetschungen;
- Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung oder unsachgemässen Gebrauch entstanden sind;
- Schäden infolge von Manipulationen, die nicht von einem autorisierten Breitling Service Center durchgeführt wurden; Schäden an Armbändern, außer bei nachgewiesenen Defekten an Metallarmbändern;
- Verschleiss und Abnutzung durch normalen Gebrauch sowie Alterung der Uhr und/oder des Metallarmbands und der Schliesse;
- Alle routinemässigen Wartungsarbeiten gemäss dem empfohlenen Wartungsplan für Ihre Uhr
- Reparaturen an Uhren, bei denen die Garantie zum Zeitpunkt der Beantragung nicht aktiviert war; und
- Wasserdichtigkeitsprobleme und deren Folgen (ausgenommen bei Uhren mit mechanischem Breitling-Manufakturwerk, sofern die alle zwei Jahre vorgeschriebene Wasserdichtigkeitsprüfung ordnungsgemäß durchgeführt wurde).
Wenn eine der oben genannten Ausschlussgründe vorliegt oder eine andere Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verletzt wird, besteht möglicherweise kein Anspruch auf Leistungen aus der kostenlosen Garantieverlängerung. In einem solchen Fall ist Breitling berechtigt, Ihren Garantieanspruch abzulehnen. Bitte beachten Sie, dass die gleichen Ausschlüsse, die für die internationale Breitling-Garantie gelten, auch für die kostenlose Garantieverlängerung Anwendung finden. Diese Ausschlüsse sind in den Unterlagen zur internationalen Breitling-Garantie aufgeführt, die Sie beim Kauf Ihrer Uhr erhalten haben. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.breitling.com/zz-zz/service/warranties/. Diese Ausschlüsse beeinträchtigen jedoch nicht Ihre gesetzlichen Rechte nach dem geltenden Verbraucherrecht.WAS SOLLTE ICH TUN, WENN MEINE BREITLING-UHR GEWARTET WERDEN MUSS?
Wenn Sie einen Anspruch im Rahmen der kostenlosen Garantieverlängerung geltend machen möchten, wenden Sie sich bitte an uns und geben Sie Informationen über Ihre Breitling-Uhr und die Einzelheiten Ihres Anspruchs an:
- Telefon: +41 31 547 91 83; oder
- E-Mail: info.ch@breitling.com.
Wir werden Ihren Anspruch prüfen und Ihnen Anweisungen für die nächsten Schritte geben. Wenn wir Ihren Anspruch mit den zur Verfügung gestellten Informationen nicht beurteilen können, werden wir Sie benachrichtigen und um zusätzliche Informationen bitten. Bitte reichen Sie alle angeforderten Unterlagen und Informationen wie angewiesen ein.
Sobald Ihr Antrag überprüft wurde, werden wir Sie durch die nächsten Schritte führen und Ihnen eine der folgenden Optionen anbieten:
-Reparatur: Ihre Breitling-Uhr wird ohne zusätzliche Kosten für Sie repariert, und zwar sowohl für Arbeit als auch für Ersatzteile.
-Ersatz: Wenn eine Reparatur nicht möglich ist, bieten wir Ihnen ohne zusätzliche Kosten eine Ersatzuhr von Breitling an. Dieser Ersatz kann das gleiche Modell oder ein gleich- oder höherwertigeres Breitling-Produkt sein. Wenn Sie sich für einen höherwertigeren Ersatz entscheiden, müssen Sie die Differenz bezahlen. Sobald ein Ersatz bestätigt ist, wird die ursprüngliche Breitling-Uhr, die zur Reparatur eingereicht wurde, von Breitling einbehalten.
Breitling entscheidet, ob eine Reparatur oder ein Ersatz die geeignete Lösung darstellt, und informiert Sie anschliessend über die notwendigen Schritte zur Einsendung Ihrer Breitling-Uhr an das autorisierte Breitling-Kundendienstzentrum zu senden - einschliesslich etwaiger Versand- und Zusatzkosten. Bitte beachten Sie, dass ausschliesslich eine Reparatur oder ein Ersatz angeboten wird (eine Barauszahlung ist ausgeschlossen) und dass im Falle eines Ersatzes die ursprünglich eingesandte Uhr im Eigentum von Breitling verbleiben kann. Um die Gültigkeit Ihrer kostenlosen Garantieverlängerung aufrechtzuerhalten, müssen sämtliche Wartungsarbeiten und Reparaturen ausschliesslich von einem autorisierten Breitling Service Center gemäss diesen Bedingungen durchgeführt werden. Die im Rahmen der kostenlosen Garantieverlängerung erbrachten Leistungen führen weder zu einer Verlängerung noch zu einem Neustart der Garantiezeit. Ersatzteile, die während einer Reparatur ausgetauscht werden, sind nur bis zum Ablauf der ursprünglichen kostenlosen Garantieverlängerung abgedeckt.WELCHE EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN FÜR DIE HAFTUNG VON BREITLING?
Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können bestimmte Gesetze und Vorschriften nicht ausschliessbare Verbraucherrechte, Garantien, stillschweigende Gewährleistungen oder Bedingungen gewähren oder uns gesetzliche Verpflichtungen auferlegen, die nicht ausgeschlossen, eingeschränkt oder geändert werden können. Wenn solche Gesetze auf Sie zutreffen, gelten einige oder alle der nachstehend aufgeführten Einschränkungen möglicherweise nicht, und Sie könnten zusätzliche gesetzliche Rechte haben. Wir schliessen unsere Haftung nicht aus und beschränken sie nicht, soweit dies gesetzlich unzulässig wäre. Vorbehaltlich der obigen Ausführungen: (a) Vorbehaltlich der obigen Ausführungen haften wir – unabhängig vom Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen, auf Schäden beschränkt, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und durch unsere Fahrlässigkeit verursacht wurden, sowie auf Fälle von Betrug oder arglistiger Täuschung und alle weiteren Situationen, in denen ein Haftungsausschluss oder dessen Versuch gesetzlich unzulässig wäre. In all diesen Fällen ist unsere Haftung auf solche Schäden begrenzt, die unter den gegebenen Umständen vorhersehbar und typischerweise zu erwarten sind. (b) Breitling haftet in keinem Fall für indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden, die im Zusammenhang mit der kostenlosen Garantieverlängerung entstehen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Gewinnverluste, Geschäftsunterbrechungen oder sonstige Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren. (c) In keinem Fall übersteigt unsere Gesamthaftung den Kaufpreis, der für die von der kostenlosen Garantieverlängerung abgedeckte Breitling-Uhr bezahlt wurde. Dies gilt auch für etwaige Verluste, die unmittelbar auf unsere Nichterfüllung zurückzuführen sind – unabhängig davon, ob diese aus einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), einer Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig entstanden sind – sofern dieser Verlust eine vorhersehbare Folge der Nichterfüllung war. Breitling ist nicht verpflichtet, im Rahmen dieser kostenlosen Garantieverlängerung Leistungen zu erbringen, wenn eine solche Leistung gegen geltende Sanktionsgesetze oder -vorschriften verstossen würde oder wenn Breitling, ihre Muttergesellschaft oder die oberste Kontrollinstanz Sanktionen im Rahmen solcher Gesetze oder Vorschriften ausgesetzt wären.ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Diese kostenlose Garantieverlängerung wird von Breitling nach eigenem Ermessen angeboten. Breitling behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschliesslich des Angebots selbst, jederzeit zu ändern oder einzustellen. Etwaige Änderungen werden über offizielle Kanäle kommuniziert und gelten nicht für Ansprüche, die vor Inkrafttreten der Änderung geltend gemacht wurden. Wir können diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit aktualisieren und werden Sie in angemessener Weise darüber informieren, z. B. durch Veröffentlichung der überarbeiteten Version auf unserer Website. Bei wesentlichen Änderungen können wir Sie auch direkt benachrichtigen, etwa per E-Mail. Wenn Sie den Dienst nach Inkrafttreten solcher Änderungen weiterhin nutzen, erklären Sie sich mit den aktualisierten Bedingungen einverstanden. Das in diesem Dokument angegebene Datum zeigt an, wann diese Bedingungen zuletzt überarbeitet wurden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Soweit rechtlich zulässig, tritt an die Stelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Regelung die entsprechende gesetzliche Bestimmung nach Schweizer Recht, auch wenn sie in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich genannt ist. Ein Verzicht von Breitling auf die Geltendmachung einer Verletzung dieser Bedingungen gilt nicht als Verzicht auf die Geltendmachung weiterer oder zukünftiger Verstöße. Breitling ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus diesen Bedingungen ganz oder teilweise zu übertragen oder zu delegieren. Ihnen ist es hingegen nicht gestattet, diese Bedingungen oder daraus resultierende Rechte ohne die ausdrückliche Zustimmung von Breitling an Dritte zu übertragen. Sofern zwingende Gesetze Ihres Wohnsitzlandes nichts anderes vorschreiben, unterliegen diese Bedingungen sowie alle daraus entstehenden oder damit zusammenhängenden Streitigkeiten, Ansprüche oder Meinungsverschiedenheiten dem Recht der Schweiz, ungeachtet etwaiger Bestimmungen zum Kollisionsrecht oder zur Rechtswahl. Darüber hinaus erklären sich sowohl Sie als auch Breitling damit einverstanden, sich für die Beilegung sämtlicher Streitigkeiten, Ansprüchen oder Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen der ausschließlichen Zuständigkeit der Schweizer Gerichte zu unterwerfen. Sollten jedoch zwingende gesetzliche Bestimmungen Ihnen das Recht einräumen, in Ihrem Wohnsitzland Klage zu erheben, oder Breitling verpflichten, dies zu tun, so bleibt dieses Recht von der vorliegenden Regelung unberührt.
Letzte Aktualisierung: 17. April 2025
Schema 1 - Liste der Märkte
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